Was heißt Tippgeber bei polizzen-check.at?
Bei polizzen-check.at können Sie sich als Tippgeber registrieren. Als Tippgeber können Sie die Daten von Ihnen bekannten Personen eingeben. Danach müssen Sie lediglich Ihre Tippgebernummer in das dafür vorgegebene Feld eingeben und bei einem Geschäftsabschluss erhalten Sie, solange der Vertrag läuft, Ihre Abschluss- sowie Folgeprovision. Der Tippgeber darf aber lediglich als Tippgeber und nicht als Vermittler bzw. Berater tätig sein.
Wieviel Provision erhält ein Tippgeber?
Der Tippgeber erhält 10% aller fälligen Provisionen, welche aus seiner Tätigkeit entstehen. Sowohl von der Abschluss- als auch von der Folgeprovision.
Wann erfolgt die Provisionsauszahlung?
Die Provisionsauszahlung erfolgt am Monatsende nach Fälligkeit der Provisionen, jedoch erst ab einem Provisionsanspruch von wenigstens 50,00 € (fünfzig Euro). Das heißt, sobald der Provisionsanspruch wenigstens 50,00 €- erreicht, fließt die Provision auf ein von Ihnen genanntes Konto.
Was erfolgt beim Storno eines Vertrages?
Bei der Stornierung eines Vertrages wird die Provision anteilsmäßig rückverrechnet und muss an die Firma „polizzen-check.at“ rückerstattet werden.
Gewerbeanmeldung und Steuern
Der Tippgeber muss sich selbständig um eine eventuelle Gewerbeanmeldung sowie die Versteuerung seiner Provisionen kümmern. Die Firma „polizzen-check.at“ zahlt die Bruttoprovisionen aus und hat mit der Versteuerung der Provisionen sowie mit der Meldung bei der Krankenkasse nichts zu tun.
Gerichtstand
Der Gerichtstand für eventuelle Streitigkeiten ist in Mattersburg.
AGB
polizzen-check.at unterliegt den AGB.
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